Gemeinsam für starke Kliniken in öffentlicher Hand

Hördt und Labudda (Linke) besuchten die GRN-Klinik Weinheim.

[Weinheimer Woche vom 11. November 2011]

Weinheim. Im Sommer gab es einigen Wirbel um die Aufnahmepraxis im Weinheimer Krankenhaus. Es ging darum, dass Matthias Hördt zwei Fälle mit Herzinfarkt aus seinem Bekanntenkreis bekannt waren, bei denen die Betroffenen das Krankenhaus selbst aufsuchten und dort vom Pfortenpersonal an den ärztlich en Bereitschaftsdienst direkt nebenan verwiesen wurden. In beiden Fällen ging deshalb wertvolle Zeit verloren. Deshalb hatte Hördt mit der Kreistagsgruppe der Linken Landrat Stefan Dallinger aufgefordert, die Aufnahmepraxis an den kreiseigenen GRN-Kliniken zu ändern, damit solche Fälle nicht mehr passieren.

Hintergrund dieser Forderung war, dass bestehende gesetzliche und standesrechtliche Vorschrift en, nach denen sich das Krankenhaus richten muss, patientenfreundlicher ausgelegt werden sollen. Seitens des Krankenhauses wurde sofort reagiert. Die Aufnahmepraxis wurde aktualisiert und die Wegweiser übersichtlicher gestaltet.

Nach den Irritationen im Sommer haben nun Matthias Hördt und Kreisrat Carsten Labudda das Weinheimer Krankenhaus besucht. Der Geschäftsführer der GRN-Gesundheitszentren Rhein-Neckar, Rüdiger Burger, der Weinheimer Betriebsleiter Markus Kieser, dessen Stellvertreter Albrecht Hohlfeld und der medizinische Leiter Dr. Werner Schaupp empfingen die Linken, um die Vorgänge und mögliche Handlungsalternativen noch einmal zu erörtern. In sachlicher und konstruktiver Atmosphäre konnte die Gesprächsrunde einstimmig feststellen, dass es sich bei den zwei bekannten Fällen glücklicherweise um bedauerliche Einzelfälle handelt und nicht wie befürchtet, um die Spitze eines Eisbergs. Sowohl seitens des Krankenhauses als auch seitens der Linken wurden keine weiteren Fälle festgestellt. Die Linken bedauerten ausdrücklich das negative mediale Echo, welch es das Weinheimer Krankenhaus erhalten hatte. In Zukunft soll bei auftretenden Problemen der "kurze Draht" genutzt werden.

Breiten Raum nahm bei diesem Gespräch die Frage ein, wie es zu diesen Fällen kommen konnte. Da ist zum einen die gesetzliche Regel, dass in der Notfallambulanz nur das behandelt werden soll, was einer Krankenhausbehandlung bedarf. Der ärztliche Notdienst ist die Vertretung des Hausarztes. Zur Verkomplizierung trägt die Praxisgebühr von derzeit 10 Euro bei, die das Krankenhaus verlangen muss, wenn jemand ohne Einweisungssch ein kommt. Nicht nur deshalb sei das Krankenhaus froh über die räumliche Nähe zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, weil man nicht jede Erkältung behandeln könne. Wenn also bisher an den Bereitschaftsdienst verwiesen wurde, geschah dies hauptsächlich , um den Patienten unnötige Praxisgebühren zu ersparen.

Bei all diesen Fragen war die Runde sich einig, dass seitens des Gesetzgebers Vereinfachungen im Interesse sowohl der Patienten als auch der Krankenhäuser notwendig seien. Eine deutliche Verringerung der gesetzlich vorgeschriebenen bürokratischen Verfahren würde den Patienten und dem Krankenhauspersonal mehr Sicherheit bringen.

Alle Beteiligten haben das gemeinsame Ziel, den öffentlichen Gesundheitssektor zu stärken. Insbesondere private Kliniken tendierten zur "Rosinenpickerei", indem sie sich auf lukrative Fachbereiche spezialisierten und die weniger profitable Grundversorgung den öffentlichen Krankenhäusern überließen. Diese Entwicklung sahen alle Beteiligten mit Sorge. Kreisrat Carsten Labudda betonte deutlich, sich mit seiner Partei für einen leistungsfähigen öffentlich en Gesundheitssektor zu Gunsten der Patienten einsetzen zu wollen. Diese und die Krankenhäuser hätten in Berlin leider bislang noch keine ausreichend starke Lobby.

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