Statt Geld zählen die Kinderköpfe
[Rhein-Neckar-Zeitung vom 26. Mai 2012]
Gemeinderat setzt neue Gebühren für Kindergärten fest - Antrag auf Einkommensstaffelung gescheitert.
Weinheim. (guz) Es ist ein Politikum, und der Gemeinderat ist gespalten: Mit - angesichts des Themas - vergleichsweise schwacher Mehrheit von 22 Stimmen hat sich das Gremium in seiner jüngsten Sitzung für eine geringfügige Erhöhung der Kindergartengebühren ausgesprochen. Gleichzeitig wurde nach längerer Debatte das Ansinnen von SPD, GAL, Linke und Weinheim plus zurückgewiesen, die eine einkommensabhängige Staffelung der Gebühren gefordert hatten.
Somit bleibt es bei der bisherigen Staffelung, die an der Zahl der Kinder ausgerichtet ist. Familien mit mehreren Kindern müssen also ab dem zweiten Kind nicht mehr den vollen Beitrag zahlen.
Ein Beispiel: Im Regelkindergarten zahlen die Eltern ab 1. September für das erste Kind 91 Euro (bisher 89 Euro), für das zweite 70 Euro (68), für das dritte 46 (45) und ab dem vierten Kind wie bisher 15 Euro. Soweit ist die Erhöhung moderat. Bei den ganztagsbetreuten Kindern unter drei Jahren steigen die Beiträge jedoch deutlich: für das erste Kind von 312 auf 364 Euro und das zweite von 238 auf 280 Euro.
Wolfgang Schäfer von den Freien Wählern nannte das bestehende System „sinnvoll, ehrlich und gerecht." Die 16 Gegner der Regelung sehen das natürlich anders: Nach ihrer Auffassung ist diese Ausrichtung jedoch „altertümlich und sozial ungerecht" (Stella Kirgiane-Efremidis - SPD). Ihr Hauptargument: Die Zahl der Kinder alleine sage noch nichts über das Haushaltseinkommen der jeweiligen Familien aus. Ebenso wenig sei es ein Automatismus, dass Alleinerziehende immer wenig Geld zur Verfügung hätten. Demnach sei es sozial gerechter, die Gebühren nicht an der Zahl der Kinder einer Familie festzumachen, sondern daran, wie hoch ihr verfügbares Haushaltseinkommen ist. „In Weinheim gibt es viele Gutverdiener", führte Kirgiane-Efremidis ins Feld. Oberbürgermeister Heiner Bernhard gab jedoch zu bedenken, dass eine Einkommensstaffelung einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand erfordert, als die bisherige Lösung. Man werde dafür neue Stellen schaffen müssen, bemerkte er mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung. „Und die Erhebung der Daten wird uns j edes Jahr aufs Neue beschäftigen." Außerdem hätten Schlechterverdienende die Möglichkeit,dass auf Antrag einen Teil der Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Kirgiane-Efremidis hielt dagegen, dass es ja durchaus auch sein könne, dass die Stadt durch eine Einkommensstaffelung Mehreinnahmen erziele, die zumindest einen Teil der Personalkosten wieder wettmachen.
Ob Staffelung nach Einkommen oder nach Kinderzahl: Ein Zuschussgeschäft werden die Kindergärten ohnehin bleiben. Die Gebühren decken momentan nicht einmal 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben, die Weinheim für seine Kindergärten aufwendet, räumte Bernhard ein.
Info: Rund 1500 Kinder besuchen derzeit die verschiedenen Weinheimer Kindergärten. Dazu kommen weitere 460, die in Einrichtungen für Kleinkinder betreut werden.
Gemeinderat setzt neue Gebühren für Kindergärten fest - Antrag auf Einkommensstaffelung gescheitert.
Weinheim. (guz) Es ist ein Politikum, und der Gemeinderat ist gespalten: Mit - angesichts des Themas - vergleichsweise schwacher Mehrheit von 22 Stimmen hat sich das Gremium in seiner jüngsten Sitzung für eine geringfügige Erhöhung der Kindergartengebühren ausgesprochen. Gleichzeitig wurde nach längerer Debatte das Ansinnen von SPD, GAL, Linke und Weinheim plus zurückgewiesen, die eine einkommensabhängige Staffelung der Gebühren gefordert hatten.
Somit bleibt es bei der bisherigen Staffelung, die an der Zahl der Kinder ausgerichtet ist. Familien mit mehreren Kindern müssen also ab dem zweiten Kind nicht mehr den vollen Beitrag zahlen.
Ein Beispiel: Im Regelkindergarten zahlen die Eltern ab 1. September für das erste Kind 91 Euro (bisher 89 Euro), für das zweite 70 Euro (68), für das dritte 46 (45) und ab dem vierten Kind wie bisher 15 Euro. Soweit ist die Erhöhung moderat. Bei den ganztagsbetreuten Kindern unter drei Jahren steigen die Beiträge jedoch deutlich: für das erste Kind von 312 auf 364 Euro und das zweite von 238 auf 280 Euro.
Wolfgang Schäfer von den Freien Wählern nannte das bestehende System „sinnvoll, ehrlich und gerecht." Die 16 Gegner der Regelung sehen das natürlich anders: Nach ihrer Auffassung ist diese Ausrichtung jedoch „altertümlich und sozial ungerecht" (Stella Kirgiane-Efremidis - SPD). Ihr Hauptargument: Die Zahl der Kinder alleine sage noch nichts über das Haushaltseinkommen der jeweiligen Familien aus. Ebenso wenig sei es ein Automatismus, dass Alleinerziehende immer wenig Geld zur Verfügung hätten. Demnach sei es sozial gerechter, die Gebühren nicht an der Zahl der Kinder einer Familie festzumachen, sondern daran, wie hoch ihr verfügbares Haushaltseinkommen ist. „In Weinheim gibt es viele Gutverdiener", führte Kirgiane-Efremidis ins Feld. Oberbürgermeister Heiner Bernhard gab jedoch zu bedenken, dass eine Einkommensstaffelung einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand erfordert, als die bisherige Lösung. Man werde dafür neue Stellen schaffen müssen, bemerkte er mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung. „Und die Erhebung der Daten wird uns j edes Jahr aufs Neue beschäftigen." Außerdem hätten Schlechterverdienende die Möglichkeit,dass auf Antrag einen Teil der Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Kirgiane-Efremidis hielt dagegen, dass es ja durchaus auch sein könne, dass die Stadt durch eine Einkommensstaffelung Mehreinnahmen erziele, die zumindest einen Teil der Personalkosten wieder wettmachen.
Ob Staffelung nach Einkommen oder nach Kinderzahl: Ein Zuschussgeschäft werden die Kindergärten ohnehin bleiben. Die Gebühren decken momentan nicht einmal 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben, die Weinheim für seine Kindergärten aufwendet, räumte Bernhard ein.
Info: Rund 1500 Kinder besuchen derzeit die verschiedenen Weinheimer Kindergärten. Dazu kommen weitere 460, die in Einrichtungen für Kleinkinder betreut werden.
labudda - 26. Mai, 10:30
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