Irrtum ist zulässig

Gewerbegebiet Breitwiesen.

[Leserbrief in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 24. April 2012]

Manche Verfechter der repräsentativen Demokratie behaupten gerne, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide könnten zu wichtigen Fragen nicht gemacht werden, weil das Volk nicht die notwendigen Kenntnisse besitze, um verantwortungsvoll entscheiden zu können. Die Gefahr„falscher Entscheidungen“ sei einfach zu groß. Im Umkehrschluss bedeutet dies, die angeblich weisen Parlamente und Räte träfen nur richtige Entscheidungen.

Durch willkürliche Errichtung hoher bürokratischer Hürden und Ausschluss zahlreicher Themenfelder wurden Volksabstimmungen und Bürgerentscheide nahezu vollkommen verunmöglicht. Gelingt es aktiven Bürgern, diese Klippen erfolgreich zu umschiffen, wird nichts unversucht gelassen, basisdemokratische Entscheidungen zu verhindern. Kein externer Berater, Gutachter oder Mediator ist unqualifiziert oder teuer genug, um nicht seine Dienste anzunehmen. Weshalb steht dann die Volksabstimmung gleichberechtigt mit Parlamentsbeschlüssen in Grundgesetz und Landesverfassungen? Selbstverständlich können die Bürger in Volksabstimmungen und Bürgerentscheiden, wenn sie denn stattfinden, sich irren. Sogar Stimmenkauf und sonstige Manipulationen sind wie in Parlamenten und Rathäusern nicht ausgeschlossen.

Demokratie ist uns Deutschen sehr wichtig. Wir sind weltweit aktiv, andere Nationen, die nach veröffentlichter Meinung Demokratiedefizite haben, bei Reformen zu unterstützen. Was läge also näher, als auch hier den Weg für mehr Demokratie frei zu machen? Geeignete Themen für Volksabstimmungen gibt es genug. Die EU-Kommission sollte direkt gewählt und in Weinheim endlich über die weitere städtebauliche Entwicklung – sprich Breitwiesen – bürgerentschieden werden.

Matthias Hördt, Weinheim

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