Mit Streik „Arbeitgebern auf Augenhöhe begegnen“

[Weinheimer Nachrichten vom 16. Juli 2013]

Rosa-Luxemburg-Stiftung: Themenabend über Geschichte, Hintergründe und Möglichkeiten des „Politischen Streiks“.

Weinheim. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg lud kürzlich zu einem Themenabend über Geschichte, Hintergründe und Möglichkeiten des „Politischen Streiks“ ein. Moderator Matthias Hördt freute sich, dass über 20 Zuhörer in den „Eulenspiegel“ gekommen waren, um dem Vortrag von Veit Wilhelmy, Stadtverordneter und Gewerkschaftssekretär in Wiesbaden, zu folgen.

Wilhelmy stellte klar, dass das Recht, die Arbeit niederzulegen, um gewerkschaftliche Forderungen durchzusetzen, jedem Arbeitnehmer zustehe; auch Leiharbeitern und Auszubildenden. Das ergebe sich aus der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit und sei substanzielle Voraussetzung für eine wirksame Tarifautonomie. Erst durch den Streik als Machtmittel könnten abhängig Beschäftigte den Arbeitgebern auf Augenhöhe begegnen. Alles andere sei kollektives Betteln, wie das Bundesarbeitsgericht einst treffend festgestellt habe.

Nicht gesetzlich geregelt

Das Streikrecht sei leider nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestaltet. Dabei gelte, dass Streiks zur Erreichung tariflich regelbarer Ziele erlaubt, politische Streiks dagegen verboten seien. Zudem müssten Streiks von einer Gewerkschaft getragen werden. Beschließe die Belegschaft eines Betriebs ohne Gewerkschaft die Arbeit niederzulegen, sei dies ein „wilder Streik“ und rechtswidrig. Bei rechtmäßigen Streiks sei eine Maßregelung seitens des Arbeitgebers verboten. Dass Beamten in Deutschland hartnäckig das Streikrecht vorenthalten werde, sei ein überholtes Relikt. Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen fordere seit Langem dessen Änderung.

Genauso überholt sei laut Wilhelmy das deutsche Verbot des politischen Streiks. Dieser sei in der von Deutschland ratifizierten Europäischen Sozialcharta ausdrücklich als Menschenrecht erwähnt. Mit dem Verbot verstoße Deutschland also gegen geltende Verträge und sei deshalb schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden.

In seinem Schlusswort erinnerte Matthias Hördt an die besondere Geschichte des „Eulenspiegels“. Dieser war früher das Haus der Gewerkschaften. Doch am 2. Mai 1933 wurde es durch die SS gestürmt was der damalige Gewerkschaftssekretär Michael Jeck nicht überlebte. Offiziell habe er Selbstmord begangen.

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