Im Zweifel entscheidet der Klinikarzt

[Weinheimer Nachrichten vom 09. August 2011]

GRN-Klinik Weinheim: Geschäftsführer der Gesundheitszentren des Rhein-Neckar-Kreises reagiert auf Beschwerde der Linken / Aufnahmepraxis übergangsweise geändert.

Weinheim. Die Linkspartei hat Landrat Stefan Dallinger aufgefordert, umgehend eine andere Aufnahmepraxis in den Krankenhäusern des Kreises zu veranlassen. Grund für den Brief an den Landrat sind zwei Fälle, die sich in den vergangenen Wochen in der GRN-Klinik Weinheim ereignet haben sollen. Wie am Samstag bereits kurz gemeldet, seien Patienten "mit eindeutigen Herzinfarktsymptomen" an der Pforte abgewiesen worden. zur Begründung habe es geheißen, die Patienten bräuchten erst einen Einweisungsschein des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der sich im angrenzenden Ärztehaus der GRN-Klinik Weinheim befindet.

Wie die Linke in einer Pressemitteilung erklärte, sei der Patient noch auf dem Weg zum Bereitschaftsdienst zusammengebrochen, so dass eine Notfalleinweisung erfolgt sei. Im zweiten Fall habe der Patient beim Bereitschaftsdienst zwei Stunden warten müssen; bei der Untersuchung sei der Arzt dann zu einer anderen Diagnose gekommen. Erst der Hausarzt habe zwei Tage später den Herzinfarkt festgestellt und eine sofortige Einweisung des Patienten in eine Mannheimer Klinik veranlasst.

Unsere Zeitung hakte gestern noch einmal beim Geschäftsführer der Gesundheitszentren des Rhein-Neckar-Kreises (GRN), Rüdiger Burger, nach. Zu den konkreten Fällen lagen ihm zwar noch keine Erkenntnisse vor, da die Linke in ihrem Brief dem Landrat weder Namen noch konkrete Tage und Uhrzeiten genannt hatte.

Dennoch habe man zur Vermeidung von Unklarheiten - "übergangsweise und bis zur Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)" - die Anweisungen für das Personal an der Pforte geändert, erklärte Burger im Gespräch mit unserer Zeitung: "Die Patienten werden künftig befragt, ob sie den kassenärztlichen Notdienst aufsuchen oder in der Notaufnahme der Klinik behandelt werden wollen. Der Arzt in der Notaufnahme entscheidet dann über die weitere Versorgung des Patienten, entweder beim Notdienst oder in der Klinik."

In einer ersten Reaktion zeigte sich der Weinheimer Stadt- und Kreisrat der Linken, Carsten Labudda, zufrieden über die schnelle Reaktion der GRN. Man könne nur hoffen, dass diese vernünftige Neuregelung nicht nur vorübergehend sondern dauerhaft umgesetzt werde.

Unsicherheit bei Zuständigkeit

GRN-Geschäftsführer Burger wies in diesem Zusammenhang auf die geltenden Rahmenbedingungen für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung hin. Für die Notfallbehandlung in der Nacht und am Wochenende hätten die KV den sogenannten Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Die Räume dieses "Notdienstes" für den Bereich Weinheim befinden sich seit September 2007 im Ärztehaus, das direkt an die GRN-Klinik Weinheim grenzt. Vielen Patienten habe diese unmittelbare Nähe schon zum Vorteil gereicht. "Sicherlich führt diese räumliche Nähe aber auch zu Unsicherheiten bei den Patienten bezüglich der Zuständigkeiten", räumte Burger ein.

Denn die "Notaufnahme" der Krankenhäuser, so der GRN-Geschäftsführer weiter, "darf Notfälle eigentlich nur dann versorgen, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt oder der Notdienst nicht in der gebotenen Eile aufgesucht werden kann."

Dies bedeute, dass Kliniken Patienten nur dann behandeln sollten, wenn sie aufgrund einer akut bedrohlichen Erkrankung oder Verletzung durch Einlieferung mittels Rettungsdienst voraussichtlich einer stationären Behandlung bedürfen. pro

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