Erbbaurecht auf 33 Jahre festgelegt

Gemeinderat: TSG 1862 Weinheim kann auf einer Fläche südlich des Herberger-Stadions neue Sportflächen errichten / Bikepark soll auch für Nichtmitglieder sein.

[Weinheimer Nachrichten vom 21. Juli 2011]

Weinheim. Wer kann den Bikepark künftig nutzen, den die TSG 1862 Weinheim neben anderen Sport- und Freizeitmöglichkeiten auf einem 23 900 Quadratmeter großen Gelände südlich des Sepp-Herberger-Stadions errichten will? Die Mehrheit im Gemeinderat vertrat gestern die Meinung, dass er öffentlich genutzt werden muss. "Es ist ein Freizeitangebot für die ganze Bevölkerung", sagte Holger Haring (CDU), und auch Carsten Labudda (Die Linke) stellte fest: "Der muss für alle offen sein."

Das aber ist schwierig zu realisieren, erklärte Jürgen Hohmann (Freie Wähler). "Das ist kein Spielplatz", stellte er fest. Der Verein hat bislang keine Abteilung für dieses spezielle Sportangebot, und auf solchen Anlagen sind Sprünge mit dem Fahrrad möglich, die zu Verletzungen führen können. Die Haftungsfrage ist nicht unerheblich, wie auch Stadtrat Peter Lautenschläger (Weinheim Plus) zu bedenken gab.

Dass auch in nichtöffentlicher Beratung im Hauptausschuss eine öffentliche Nutzung des Bikeparks gefordert worden war, daran erinnerte Dr. Helene Eggert (Grüne/Alternative Liste), und Uschi Heil (SPD) legte Wert darauf, dass das Gelände öffentlich zugänglich sein soll. Das Thema öffentliche Nutzung wurde dann im erweiterten Beschlussantrag so formuliert, dass die TSG 1862 Weinheim das Erbbaurecht unter der Bedingung erhält, dass die Nutzung der Sportflächen auch Nichtmitliedern ermöglicht wird.

Der Erbbauzins, den die TSG an die Stadt zahlt, beträgt 15 Cent pro Quadratmeter; ein üblicher Satz, der, so Dr. Helene Eggert, jährlich mit 3585 Euro Einnahmen zu Buche schlägt. Die Dauer der Erbpacht änderte der Gemeinderat mit 22 Ja- und 13 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Verwaltungsvorlage hatte 99 Jahre Erbbaurecht eingeräumt. Jetzt sind es 33 Jahre. Das hatte Holger Haring für die CDU ebenso gefordert wie Günter Breiling für die FDP. Christian Botz (CDU) begründete die Reduzierung der Laufzeit für das Erbbaurecht damit, dass auf dem neuen Sportgelände keine festen Bauwerke entstehen werden und man sich Seitens der Stadt die Nutzung offen lassen sollte.

Mehrheit für Kunstrasenplatz

Mit großer Mehrheit stimmte der Gemeinderat dem Umbau des Fußball-Hartplatzes durch die TSG Weinheim in einen Kunstrasenplatz zu. Dafür gibt die Stadt einen gedeckelten Zuschuss in Höhe von 100 000 Euro. Die Gesamtkosten für den Platz belaufen sich auf knapp 440 000 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

In diesem Zusammenhang wird die Stadt mit dem Verein bis Ende 2012 eine Vereinbarung für die Nutzung des Sepp-Herberger-Stadions treffen.

Die Stadt wird dem Vertragsentwurf nach 90 Prozent der Betriebskosten (Strom und Wasser für Beregnungsanlage sowie Flutlicht) übernehmen. 10 Prozent zahlt die TSG Weinheim; eine Praxis, wie sie auch bei den Kunstrasenplätzen in Lützelsachsen und Hohensachsen angewendet wurde. dra

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