Bundestag weist Wahleinsprüche zurück

[ddp vom 18. Januar 2007]

Bundestag weist Wahleinsprüche wegen WASG-Kandidaturen zurück.

Berlin (ddp). Der Bundestag sieht in der Kandidatur von WASG-Politikern auf Landeslisten der Linkspartei.PDS bei der Parlamentswahl vom Herbst 2005 keinen Verstoß gegen das Wahlrecht. Das Parlament wies am Donnerstag in Berlin bei Enthaltung der Grünen-Fraktion mehrere Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl vom 18. September 2005 zurück. Sie hatten sich gegen die Zulassung der Landeslisten der Linkspartei.PDS gerichtet, auf denen auch Mitglieder der Wahlalternative WASG kandidierten.

Das Parlament folgte damit einer Beschlussempfehlung seines Wahlprüfungsausschusses, der die Einsprüche als «offensichtlich unbegründet» bewertet hatte. Der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl (CDU) betonte, das Bundeswahlgesetz schreibe anders als verschiedene Landesgesetze nicht vor, dass auf Wahllisten einer Partei nur deren Mitglieder kandidieren dürfen.

Auch rechtfertigte die Platzierung von WASG-Mitgliedern auf den Listen nicht die Annahme, dass es sich dabei um «insbesondere die Fünf-Prozent-Klausel aushebelnde, gemeinsame Listen beider Parteien» und nur noch formal um Linkspartei-Listen gehandelt habe. So hätten jeweils auf den aussichtsreichsten ersten fünf Plätzen stets mehr Mitglieder der Linkspartei als der WASG kandidiert. Aufgrund der Fusionsbemühungen beider Partei seien die Listen zudem «hinreichend homogen» gewesen.

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