Eckpunkte für ein Mindestlohnkonzept
Linke stimmt sich mit Gewerkschaften ab
[Velten Schäfer, Neues Deutschland vom 11. Mai 2006]
Einigkeit im Prinzip, Nachbesserungswünsche in Details: Linke und Gewerkschaften berieten das Mindestlohnkonzept der Fraktion. Die Linke im Bundestag steht kurz vor dem Abschluss ihrer Beratungen über ein Mindestlohngesetz. Nach einer Experten-Anhörung am Montag wolle man den Entwurf nochmal überarbeiten, hieß es gestern bei der Fraktion. Kommende Woche soll der Text in der Fraktion abgestimmt werden und noch vor dem Sommer ins Parlament kommen.
Der Entwurf setzt auf ein »duales Modell«. Einerseits soll mit acht Euro Brutto pro Stunde eine Untergrenze eingezogen werden, die jährlich von einem »Mindestlohnrat« aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern nach Vorbild der britischen »Low Pay Commission« angepasst werden soll. Zweitens soll aber in Branchen mit Tarifverträgen der jeweils niedrigste Tarif zu einem Branchen-Mindestlohn verallgemeinert werden, sofern er ein Entgelt von mehr als acht Euro vorschreibt. Das, erklärt Linksfraktions-Gewerkschaftspolitiker Werner Dreibus, soll helfen, traditionelle Bedenken zu zerstreuen: die Angst, eine gesetzliche Regelung würde Tarifverträge unter Druck setzen. Die Gewerkschaftsvertreter äußerten sich dann auch sehr positiv. Jörg Wiedemuth, Bereichsleiter für Tarifpolitische Grundsätze bei ver.di, sieht »in großen Teilen« Übereinstimmungen mit dem von ver.di und NGG erarbeiteten Vorschlag. Problematisch findet Wiedemuth Einzelheiten wie die »Übergangsphase«. Bra!
nchen, die »nicht kurzfristig« in der Lage seien, den Mindestlohn zu zahlen, sollen schrittweise einsteigen dürfen. Man müsse aufpassen, dass über diese Klausel nicht längerfristige Ausnahmen entstünden.
Auch die IG Metall, lange Gegnerin eines Mindestlohns, hat inzwischen ihre Position revidiert. Christoph Ehlscheid, im Gewerkschaftsvorstand für Grundsatzfragen zuständig, sagt inzwischen: »Die traditionellen Instrumente der Tarifpolitik reichen nicht mehr aus.« Die IG Metall unterstütze einen gesetzlichen Mindestlohn, sofern ihre Tarife geschützt würden. Die Klausel, nach der der niedrigste Tarif einer Branche zum Mindestlohn erklärt werden soll, macht Ehlscheid trotzdem Sorgen, seit das Bundesarbeitsgericht die Christliche Gewerkschaft Metall anerkannt hat. Er hätte gerne eine Formulierung, die klarstellt, dass der niedrigste Tarif der jeweils »repräsentativsten« Gewerkschaft die Grundlage für den Branchen-Mindestlohn bilden soll. Auch hänge alles von der Höhe ab: »Ein Mindestlohn von fünf, sechs Euro steigert nur die Akzeptanz des Niedriglohnsektors.«
Claus Schäfer von der Hans-Böckler-Stiftung mahnt, sich früh über Kontrollen Gedanken zu machen. Vor allem die Scheinselbstständigkeit werde sich sonst zu einer Hintertür entwickeln. Die Einführung eines Mindestlohns müsse mit einer »Flurbereinigung auf dem Arbeitsmarkt« einhergehen.
[Velten Schäfer, Neues Deutschland vom 11. Mai 2006]
Einigkeit im Prinzip, Nachbesserungswünsche in Details: Linke und Gewerkschaften berieten das Mindestlohnkonzept der Fraktion. Die Linke im Bundestag steht kurz vor dem Abschluss ihrer Beratungen über ein Mindestlohngesetz. Nach einer Experten-Anhörung am Montag wolle man den Entwurf nochmal überarbeiten, hieß es gestern bei der Fraktion. Kommende Woche soll der Text in der Fraktion abgestimmt werden und noch vor dem Sommer ins Parlament kommen.
Der Entwurf setzt auf ein »duales Modell«. Einerseits soll mit acht Euro Brutto pro Stunde eine Untergrenze eingezogen werden, die jährlich von einem »Mindestlohnrat« aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern nach Vorbild der britischen »Low Pay Commission« angepasst werden soll. Zweitens soll aber in Branchen mit Tarifverträgen der jeweils niedrigste Tarif zu einem Branchen-Mindestlohn verallgemeinert werden, sofern er ein Entgelt von mehr als acht Euro vorschreibt. Das, erklärt Linksfraktions-Gewerkschaftspolitiker Werner Dreibus, soll helfen, traditionelle Bedenken zu zerstreuen: die Angst, eine gesetzliche Regelung würde Tarifverträge unter Druck setzen. Die Gewerkschaftsvertreter äußerten sich dann auch sehr positiv. Jörg Wiedemuth, Bereichsleiter für Tarifpolitische Grundsätze bei ver.di, sieht »in großen Teilen« Übereinstimmungen mit dem von ver.di und NGG erarbeiteten Vorschlag. Problematisch findet Wiedemuth Einzelheiten wie die »Übergangsphase«. Bra!
nchen, die »nicht kurzfristig« in der Lage seien, den Mindestlohn zu zahlen, sollen schrittweise einsteigen dürfen. Man müsse aufpassen, dass über diese Klausel nicht längerfristige Ausnahmen entstünden.
Auch die IG Metall, lange Gegnerin eines Mindestlohns, hat inzwischen ihre Position revidiert. Christoph Ehlscheid, im Gewerkschaftsvorstand für Grundsatzfragen zuständig, sagt inzwischen: »Die traditionellen Instrumente der Tarifpolitik reichen nicht mehr aus.« Die IG Metall unterstütze einen gesetzlichen Mindestlohn, sofern ihre Tarife geschützt würden. Die Klausel, nach der der niedrigste Tarif einer Branche zum Mindestlohn erklärt werden soll, macht Ehlscheid trotzdem Sorgen, seit das Bundesarbeitsgericht die Christliche Gewerkschaft Metall anerkannt hat. Er hätte gerne eine Formulierung, die klarstellt, dass der niedrigste Tarif der jeweils »repräsentativsten« Gewerkschaft die Grundlage für den Branchen-Mindestlohn bilden soll. Auch hänge alles von der Höhe ab: »Ein Mindestlohn von fünf, sechs Euro steigert nur die Akzeptanz des Niedriglohnsektors.«
Claus Schäfer von der Hans-Böckler-Stiftung mahnt, sich früh über Kontrollen Gedanken zu machen. Vor allem die Scheinselbstständigkeit werde sich sonst zu einer Hintertür entwickeln. Die Einführung eines Mindestlohns müsse mit einer »Flurbereinigung auf dem Arbeitsmarkt« einhergehen.
darkrond - 11. Mai, 13:56
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