Werden erwerbslose Mieter vom Rhein-Neckar-Kreis drangsaliert?
[Rhein-Neckar-Zeitung vom 02. August 2012]
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Mannheim erhebt Carsten Labudda (Linke) schwere Vorwürfe.
Rhein-Neckar. „Der Kreis soll erwerbslose Mieter nicht länger drangsalieren.“ Carsten Labudda ist „stinksauer“ auf die Mietenpolitik des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis und wählt deshalb drastische Worte. Seine Wut entfacht hat ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Mannheim, das „mehr als deutlich“ sei, lässt der Kreisrat der Linken via Pressemitteilung verlauten.
Von Stefan Hagen
In seiner Entscheidung hat das Gericht festgestellt, dass die bisherigen Mietobergrenzen des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis zu niedrig und „nicht schlüssig“ seien. Ein in Schwetzingen lebender Hartz-IV-Bezieher habe erfolgreich dagegen geklagt, dass das Jobcenter seine Mietkosten von 329 Euro als zu hoch eingestuft hatte und nur 261 Euro übernehmen wollte. „Solche Mietvorstellungen sind doch völlig weltfremd“, giftet Labudda.
Das Urteil habe aufgezeigt, heißt es in der Pressemitteilung weiter, dass der Kreis rechtswidrig Städte wie Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim „in einen Topf geworfen“ habe. Noch gravierender findet Labudda den „Taschenspielertrick“ des Jobcenters bei der Berechnung der Miethöhe. Dem Urteil zufolge habe der Rhein-Neckar-Kreis große Wohnungen bis zu 97 Quadratmeter in die Bewertung einfließen lassen und deren Quadratmeterpreise für die kleinen Wohnungen von Hartz-IV-Beziehern mit zugrunde gelegt. „Dabei weiß doch jeder Mieter, dass die Quadratmeterpreise für große Wohnungen geringer ausfallen als bei kleinen – nur die Kreisverwaltung offenbar nicht“, schimpft der Kreisrat der Linken. Seine Vermutung: Der Kreis sei darauf aus, seine Kosten zu Lasten der erwerbslosen Mieter möglichst gering zu halten. „Es darf nicht sein, dass Haushaltspolitik auf dem Rücken der Erwerbslosen gemacht wird “, empört sich Labudda.
In seinem Urteil kritisiert der Vorsitzende Richter der 5. Kammer, Peter von Au, unter anderem das Konzept des Kreises zur Berechnung der Mieten. Statt der angenommenen 5,80 Euro pro Quadratmeter seien im betreffenden Zeitraum in Schwetzingen Kaltmieten zwischen 6,11 und 11,14 Euro realistisch gewesen. Ein Dorn im Auge ist ihm auch, dass man für das gesamte Kreisgebiet – unabhängig von räumlichen Zusammenhängen – Gruppen von Gemeinden gebildet habe, denen gleiche Mietenstufen mit gleichen angemessenen Kaltmieten zugeordnet wurden.
Diese Gruppenbildung verletze jedoch, argumentiert von Au, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderte Bildung eines örtlich zusammenhängenden Vergleichsraumes. Dabei würden sich für die betroffenen Leistungsempfänger unzumutbare Bedingungen ergeben. Im aktuellen Fall – Schwetzingen ist in einer Gruppe mit Sinsheim und Weinheim – hätte der Mann auch nach Sinsheim ziehen müssen, wenn es dort eine billigere Wohnung gibt.
Da es sich aber bei Schwetzingen angesichts von rund 21000 Einwohnern um einen ausreichend großen homogenen Lebens- und Wohnbereich handeln würde, könne dem Mann der Umzug nicht zugemutet werden. Fazit: Das Jobcenter müsse dem Kläger seine aufgewendete Wohnungsmiete erstatten.
Wird der Kreis gegen das Urteil Berufung einlegen? „Das ist noch nicht entschieden“, sagt Sozialdezernent Heinz Bönisch. Jedenfalls, merkt er an, gebe es vier Urteile des Landessozialgerichts, die an der Vorgehensweise des Kreises nichts auszusetzen hätten. Man müsse auch beachten, dass das aktuelle Urteil auf den Bewilligungszeitraum 2010 und 2011 Bezug nehme.
„Inzwischen haben wir die Mietobergrenzen angepasst“, sagt Bönisch. Auch die Gruppenbildung der Städte habe man verändert. So gibt es im Kreis jetzt 16 Vergleichsräume. Schwetzingen ist dabei im „Vergleichsraum 6“ zu finden – zusammen mit den Nachbargemeinden Plankstadt und Oftersheim...
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Mannheim erhebt Carsten Labudda (Linke) schwere Vorwürfe.
Rhein-Neckar. „Der Kreis soll erwerbslose Mieter nicht länger drangsalieren.“ Carsten Labudda ist „stinksauer“ auf die Mietenpolitik des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis und wählt deshalb drastische Worte. Seine Wut entfacht hat ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Mannheim, das „mehr als deutlich“ sei, lässt der Kreisrat der Linken via Pressemitteilung verlauten.
Von Stefan Hagen
In seiner Entscheidung hat das Gericht festgestellt, dass die bisherigen Mietobergrenzen des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis zu niedrig und „nicht schlüssig“ seien. Ein in Schwetzingen lebender Hartz-IV-Bezieher habe erfolgreich dagegen geklagt, dass das Jobcenter seine Mietkosten von 329 Euro als zu hoch eingestuft hatte und nur 261 Euro übernehmen wollte. „Solche Mietvorstellungen sind doch völlig weltfremd“, giftet Labudda.
Das Urteil habe aufgezeigt, heißt es in der Pressemitteilung weiter, dass der Kreis rechtswidrig Städte wie Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim „in einen Topf geworfen“ habe. Noch gravierender findet Labudda den „Taschenspielertrick“ des Jobcenters bei der Berechnung der Miethöhe. Dem Urteil zufolge habe der Rhein-Neckar-Kreis große Wohnungen bis zu 97 Quadratmeter in die Bewertung einfließen lassen und deren Quadratmeterpreise für die kleinen Wohnungen von Hartz-IV-Beziehern mit zugrunde gelegt. „Dabei weiß doch jeder Mieter, dass die Quadratmeterpreise für große Wohnungen geringer ausfallen als bei kleinen – nur die Kreisverwaltung offenbar nicht“, schimpft der Kreisrat der Linken. Seine Vermutung: Der Kreis sei darauf aus, seine Kosten zu Lasten der erwerbslosen Mieter möglichst gering zu halten. „Es darf nicht sein, dass Haushaltspolitik auf dem Rücken der Erwerbslosen gemacht wird “, empört sich Labudda.
In seinem Urteil kritisiert der Vorsitzende Richter der 5. Kammer, Peter von Au, unter anderem das Konzept des Kreises zur Berechnung der Mieten. Statt der angenommenen 5,80 Euro pro Quadratmeter seien im betreffenden Zeitraum in Schwetzingen Kaltmieten zwischen 6,11 und 11,14 Euro realistisch gewesen. Ein Dorn im Auge ist ihm auch, dass man für das gesamte Kreisgebiet – unabhängig von räumlichen Zusammenhängen – Gruppen von Gemeinden gebildet habe, denen gleiche Mietenstufen mit gleichen angemessenen Kaltmieten zugeordnet wurden.
Diese Gruppenbildung verletze jedoch, argumentiert von Au, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderte Bildung eines örtlich zusammenhängenden Vergleichsraumes. Dabei würden sich für die betroffenen Leistungsempfänger unzumutbare Bedingungen ergeben. Im aktuellen Fall – Schwetzingen ist in einer Gruppe mit Sinsheim und Weinheim – hätte der Mann auch nach Sinsheim ziehen müssen, wenn es dort eine billigere Wohnung gibt.
Da es sich aber bei Schwetzingen angesichts von rund 21000 Einwohnern um einen ausreichend großen homogenen Lebens- und Wohnbereich handeln würde, könne dem Mann der Umzug nicht zugemutet werden. Fazit: Das Jobcenter müsse dem Kläger seine aufgewendete Wohnungsmiete erstatten.
Wird der Kreis gegen das Urteil Berufung einlegen? „Das ist noch nicht entschieden“, sagt Sozialdezernent Heinz Bönisch. Jedenfalls, merkt er an, gebe es vier Urteile des Landessozialgerichts, die an der Vorgehensweise des Kreises nichts auszusetzen hätten. Man müsse auch beachten, dass das aktuelle Urteil auf den Bewilligungszeitraum 2010 und 2011 Bezug nehme.
„Inzwischen haben wir die Mietobergrenzen angepasst“, sagt Bönisch. Auch die Gruppenbildung der Städte habe man verändert. So gibt es im Kreis jetzt 16 Vergleichsräume. Schwetzingen ist dabei im „Vergleichsraum 6“ zu finden – zusammen mit den Nachbargemeinden Plankstadt und Oftersheim...
labudda - 2. Aug, 10:37
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